HANDWERKER-RECHNUNGEN STEUERBEGÜSTIGT:
- Seit dem 1. Januar (2006) sind bestimmte Handwerksleistungen als "haushaltnahe Dienstleistungen" steuerlich abzugsfähig.
- Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent von maximal 3.000 Euro für erbrachte Erhaltungs-, Modernisierungs-, oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder des Eigentümers - also im selbst genutzten Einfamilienhaus bzw. der Eigentumswohnung. Die Obergrenze für den Steuerbonus liegt bei 600 Euro im Jahr, d.i. die maximale Jahresförderung pro Haushalt, die nur für die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer gewährt wird.
- Die Handwerkerrechnung wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung eingereicht und der Steuerbonus von der festgesetzten Einkommensteuerschuld abgezogen.